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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Stadt Wasserburg a.Inn

Ordnungsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

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08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

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Do
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Fr
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Das Amt für Soziales öffnet Dienstag nur nach Terminvereinbarung.

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