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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Gemeinde Edelsfeld

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 13:30 Uhr
Di
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Sprechstunde des 1. Bürgermeisters:
Donnerstags, 17.00 Uhr - 19.00 Uhr

Hausanschrift

Hirschbachstr. 8
92265 Edelsfeld

Postanschrift

Hirschbachstr. 8
92265 Edelsfeld