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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Gemeinde Thüngersheim

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Untere Hauptstraße 14
97291 Thüngersheim

Postanschrift

Untere Hauptstraße 14
97291 Thüngersheim