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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Stadt Bad Brückenau

Friedhofs-, Gewerbe- u. Verkehrswesen, Gaststättenrecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
08:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung
Es wird um telefonische Voranmeldung gebeten aufgrund der Corona-Pandemie.

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97769 Bad Brückenau

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