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An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
und
14:00 Uhr - 15:30 Uhrund
14:00 Uhr - 15:30 Uhrund
15:00 Uhr - 17:30 Uhr
Marktplatz 1
95676 Wiesau
Postfach 1165
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