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An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
und
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Dorfstr. 23
82497 Unterammergau
Dorfstraße 23
82497 Unterammergau