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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Gemeinde Ottobrunn

Ordnungsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

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Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Rathausplatz 1
85521 Ottobrunn

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Postfach 1132
85502 Ottobrunn