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An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.
und
13:00 Uhr - 17:00 UhrMontag und Dienstag am Nachmittag nach Terminvereinbarung
Mittwoch am Nachmittag nur interner Dienstbetrieb
Rathausgasse 1
86609 Donauwörth
Postfach 1453
86609 Donauwörth