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Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Befreiung von den Verboten des Feiertagsgesetzes

An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden können hiervon Befreiungen erteilen.

Markt Hohenburg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Marktplatz 19
92277 Hohenburg

Postanschrift

Marktplatz 19
92277 Hohenburg