Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Für die Beförderung gefährlicher Güter liegt in Bayern die Federführung beim StMB. Fahrwegbestimmungen nach § 35a Abs. 3 Satz 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) erteilen die Kreisverwaltungsbehörden.
Stiftsplatz 4
88131 Lindau (Bodensee)
Postfach 3322
88105 Lindau (Bodensee)