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Für die Beförderung gefährlicher Güter liegt in Bayern die Federführung beim StMB. Fahrwegbestimmungen nach § 35a Abs. 3 Satz 1 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) erteilen die Kreisverwaltungsbehörden.
und
13:00 Uhr - 15:00 Uhrund
13:00 Uhr - 15:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
            Dillinger Straße 21
            
            89312 Günzburg
        
                Postfach 200157
                
                89307 Günzburg