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Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland

Sie wollen Waffen oder Munition dauerhaft aus Deutschland ins Ausland ausführen, dauerhaft nach Deutschland einführen oder durch Deutschland transportieren? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis.

Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen

Waffen- und Sprengstoffrecht

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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+ nach Vereinbarung

Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle:

Montag bis Freitag von 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Ausländerwesen:

Montag, Dienstag und Freitag von 08:30 Uhr - 11:30 Uhr

Hausanschrift

Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a.d.Donau

Postanschrift

Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a.d.Donau