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Sozialhilfe; Beantragung der Übernahme von Bestattungskosten

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden auf Antrag vom Sozialamt übernommen, soweit es den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Stadt Weiden i.d.OPf.

Leistungen SGB XII, AsylbLG

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
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08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Weigelstraße 24
92637 Weiden i.d.OPf.

Postanschrift

Dr.-Pfleger-Straße 15
92637 Weiden i.d.OPf.