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Sozialhilfe; Beantragung der Übernahme von Bestattungskosten

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden auf Antrag vom Sozialamt übernommen, soweit es den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Stadt Rosenheim

IV/50 - Sozial-, Wohnungs- und Versicherungsamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Montag – Donnerstag, 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr

Hausanschrift

Reichenbachstr. 8
83022 Rosenheim

Postanschrift

Postfach 1209
83013 Rosenheim