Logo Bayernportal

Sozialhilfe; Beantragung der Übernahme von Bestattungskosten

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden auf Antrag vom Sozialamt übernommen, soweit es den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Ansprechpartner - Landratsamt Lichtenfels

Sachgebiet 44 Soziales und Senioren

Anzahl: 1