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Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Mittel für Folgevorhaben zuerkannt. Die Verwendung der Mittel müssen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen.
Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Filmpreismittel zuerkannt, die Sie für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Filmprojekte verwenden dürfen. Die Verwendung der Mittel für sogenannte Folgevorhaben müssen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen. Erst dann bekommen Sie die Mittel zur Verfügung gestellt. Diese finanzielle Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben.
Wem werden die Filmpreismittel zuerkannt?
Sie müssen den Antrag für ihr neues Vorhaben innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Prämie zuerkannt wurde, stellen.
Beispiel:
Ihr Film wurde im Mai 2019 mit dem deutschen Filmpreis ausgezeichnet. Die Frist für die Einreichung des neuen Vorhabens endet am 31.12.2021.
Sie dürfen mit den Filmpreismitteln bis zu 4 Projekte realisieren.
Sie können die Fördermittelpreise erhalten, wenn
Für die Produktion/Herstellung eines Kinofilmes:
Für die Vorbereitung/Entwicklung eines Kinofilms:
Sie müssen den Antrag für die Filmpreismittel online beim BKM stellen.
Förderung online beantragen:
Weitere Verfahrensschritte:
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Wenn Sie beim Deutschen Kurzfilmpreis nominiert werden oder eine Auszeichnung erhalten, können Sie Mittel für Folgevorhaben beantragen.