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Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Domplatz 11
94032 Passau
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Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
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94108 Wegscheid
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
94108 Wegscheid
Marktstraße 1
94110 Wegscheid
Postfach 10 39
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Nikolastraße 10
94032 Passau
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94032 Passau
Nibelungenstraße 15
94032 Passau
Nibelungenstraße 15
94032 Passau
Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie
Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:
Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.
Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.
Als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter benötigen Sie eine/mehrere Gewerbeerlaubnis/se.
Nicht-EU-Bürger, die als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter auftreten wollen, benötigen Sie eine/mehrere Gewerbeerlaubnis/se.
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb/ohne Bestehen einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb/ohne Bestehen einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb/ohne Bestehen einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).