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Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
Postfach
90744 Fürth
Sulzbacher Straße 11-15
90489 Nürnberg
Sulzbacher Straße 11-15
90489 Nürnberg
Hauptmarkt 25/27
90403 Nürnberg
90331 Nürnberg
Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie
Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:
Eine Gewerbeummeldung nimmt das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (Sachgebiet Gewerbe- und Wirtschaftsrecht) entgegen. Dazu kann ein Termin online vereinbart werden. Alternativ können Sie die Gewerbeummeldung auch online durchführen
Die Verlegung eines Betriebes innerhalb des Stadtgebietes Fürth sowie der Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder die Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, sind im Rahmen einer Gewerbeummeldung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 GewO anzuzeigen.
Anzeigepflichtig ist diejenige Person, die das Gewerbe betreibt.
Für bestimmte Gewerbearten besteht eine Erlaubnispflicht (zum Beispiel Gaststättengewerbe oder ähnliches). Bitte fragen Sie hierzu im Einzelfall unter den Rufnummern (0911) 974-1485 nach.
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel KG, OHG oder GbR) ist das Gewerbe von jedem Gesellschafter bzw. jeder Gesellschafterin, der vertretungsberechtigt ist, anzumelden.
Bei Kapitalgesellschaften (Gesellschafter GmbH oder AG) bzw. juristischen Personen (zum Beispiel eingetragene Vereine.) ist die Anzeige von der gesetzlichen Vertretung (zum Beispiel Geschäftsführenden) vorzunehmen.
Das Unterlassen der Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1000 Euro geahndet werden.
Bei der Verlegung eines Betriebes von außerhalb in das Stadtgebiet Fürth ist dieser zunächst bei der Ursprungsgemeinde abzumelden und im Anschluss beim Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz der Stadt Fürth anzumelden.
Sollten Sie einen Wechsel der Rechtsform ihres Gewerbebetriebes vornehmen wollen, so ist der bestehende Betrieb zunächst abzumelden und der künftige Betrieb mit der dann gültigen Rechtsform entsprechend anzumelden.
Bitte beachten sie, dass eine ordnungsgemäße Bearbeitung nur möglich ist, wenn alle erforderlichen Unterlagen zum Termin mitgebracht werden oder bei der Online-Gewerbemeldung hochgeladen werden.
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Notwendige Unterlagen bei der Beantragung - je nach Art des Unternehmens:
Einzelunternehmen
OHG
KG
GBR
Partnergeselleschaft
EG (Eingetragene Genossenschaft)
Verein
GmbH
GmbH & Co. KG
AG
AG & Co. KG
Limited
LTD & Co. KG
KGAA
UGMBH
Stiftung & Co. KG
Die Gewerbeummeldung kann in Textform über das bereitgestellte Formular an die Gemeinde, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, oder an die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer übermittelt werden. Wenn eine zuständige Stelle ein Online-Verfahren bereitstellt, kann die Gewerbeummeldung über dieses elektronisch übermittelt werden.
Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.
Gewerbeummeldung: 50 Euro
Es besteht die Möglichkeit der Bar- bzw. EC-Kartenzahlung.
Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.
Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.
Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Ausschank alkoholischer Getränke betreiben wollen, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Gaststätte durch einen Stellvertreter betreiben, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis.
Wenn Sie gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen wollen (Immobilienmakler), brauchen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie gewerbsmäßig Immobilien oder Darlehensverträge vermitteln möchten, gewerbsmäßig Wohnimmobilien verwalten oder Bauvorhaben vorbereiten und durchführen möchten, benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis.
Nicht-EU-Bürger, die als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter auftreten wollen, benötigen eine/mehrere Gewerbeerlaubnis/se.
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb/ohne Bestehen einer gewerblichen Niederlassung Waren vertreiben oder ankaufen, Leistungen anbieten oder als Schausteller tätig sein wollen, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte).