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Sozialpass und Familienpass; Beantragung

Gemeinden und Landratsämter können einen Sozialpass und/oder Familienpass anbieten. Diesen können Sie dann beantragen.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Stadt Landshut

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Ein Sozial- oder Familienpass ermöglicht Einzelpersonen oder Familien mit einem geringen Einkommen sowohl die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel als auch den Besuch ausgewählter kultureller und sportlicher Einrichtungen zu vergünstigten Bedingungen.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt ggf. die Gemeinde oder das Landratsamt zur Verfügung.

Ergänzung: Stadt Landshut

Menschen mit eingeschränkter Mobilität und niedrigem Einkommen sollen in Landshut vergünstigt Taxi fahren können. Das Projekt 50 / 50 mobil steht ab sofort für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Landshut zur Verfügung. Das neue Angebot 50/50 Mobil ist ein freiwilliges, soziales Angebot der Stadt Landshut und soll Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 Prozent sowie älteren Menschen ab 70 Jahren zugute kommen. Als weitere Voraussetzung wurde festgelegt, dass dies nur von Menschen in Anspruch genommen werden kann, die im Besitz eines Sozialpasses sind. Den Sozialpass erhalten Menschen, die zum Beispiel Sozialhilfe, Bürgergeld oder Wohngeld beziehen. Es gilt für Fahrten im Stadtgebiet Landshut beziehungsweise in einer der angrenzenden Nachbargemeinden Kumhausen, Altdorf und Ergolding.
Stand: 12.06.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales