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Gemeinden und Landratsämter können einen Sozialpass und/oder Familienpass anbieten. Diesen können Sie dann beantragen.
Ein Sozial- oder Familienpass ermöglicht Einzelpersonen oder Familien mit einem geringen Einkommen sowohl die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel als auch den Besuch ausgewählter kultureller und sportlicher Einrichtungen zu vergünstigten Bedingungen.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt ggf. die Gemeinde oder das Landratsamt zur Verfügung.
Der Familienpass richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Dieser bietet Gutscheine für Vergünstigungen bei Freizeit-, Kultur- und Bildungsangeboten, sowie kompakte Informationen zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Familien.
Ein Sozialpass wird durch das Landratsamt nicht zur Verfügung gestellt.