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Apotheker/Apothekerin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in der EU/EWR/Schweiz

Sie können eine Approbation beantragen, wenn Sie die pharmazeutische Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern den Apothekerberuf ausüben wollen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

ZAABY – Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern

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