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Wenn Sie ein Drehbuch von künstlerischer Qualität für einen programmfüllenden Spielfilm entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vergibt Fördermittel an Autorinnen und Autoren zur Entwicklung eines deutschsprachigen Drehbuchs für einen programmfüllenden Spielfilm mit mindestens 79 Minuten Länge.
Sie können eine Förderung als Zuschuss von bis zu 30.000 EUR erhalten, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 50.000 EUR.
Die Förderung besteht aus zwei Teilen:
Sie beantragen stets die volle Fördersumme in Höhe von 30.000 EUR.
Die Fortentwicklungsförderung können Sie nur erhalten, wenn Sie nachweisen, dass ein Hersteller
Wenn Sie mit der Entwicklung Ihres Drehbuchs beginnen, müssen Sie mit einer von der BKM beauftragten Autorenberatungsstelle zusammenarbeiten, dem Drama Department. Das Drama Department kann der BKM in Absprache mit Ihnen begleitende Fördermaßnahmen empfehlen, die das Drehbuch verbessern können.
Wenn Ihr Projekt in einer früheren Jurysitzung nicht berücksichtigt wurde, können Sie es einmalig neu einreichen, müssen es dann aber in wesentlichen Punkten verändern. Legen Sie in einer separaten Anlage detailliert dar, welche Veränderungen am Projekt und Stoff Sie vorgenommen haben. Eine Veränderung ist nicht nötig, wenn formale Gründe für die Absage maßgebend waren, die nicht mehr bestehen.
Den Förderantrag können Sie online bei der BKM stellen. In der Regel gibt es 3 Einreichfristen pro Jahr. Die Fristen und Termine werden auf der Internetseite der BKM veröffentlicht.
Ihr Projekt muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Ihren Förderantrag müssen Sie online bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen:
Weitere Verfahrensschritte:
Sie haben keine Kosten zu tragen.
Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Projekts stellen.
In der Regel gibt es 3 Einreichungsfristen pro Jahr. Die aktuellen Termine können Sie der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entnehmen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Wenn Sie ein künstlerisch herausragendes programmfüllendes Dokumentarfilmvorhaben entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Stoffentwicklungsförderung beantragen.
Wenn Sie programmfüllende Kinderfilme und Kurzfilme mit erheblich deutscher kultureller Prägung produzieren, können Sie dafür Fördermittel beantragen.
Wenn Sie einen künstlerisch herausragenden programmfüllenden Spielfilm oder Dokumentarfilm produzieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.