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Abfallentsorgung; Beantragung eines kommunalen Zuschusses

Gemeinden und Landratsämter können einen Zuschuss für die Entsorgung bestimmter Abfälle gewähren (z. B. Windelentsorgung) oder zur Vermeidung bestimmter Abfälle (z. B. Zuschuss für den Kauf von Mehrwegwindeln oder die Anschaffung eines Komposters).

Ansprechpartner - Landratsamt Nürnberger Land

SG 38 - Abfallwirtschaft

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