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Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
Postfach 1450
97404 Schweinfurt
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Sitzungsniederschriften müssen mindestens Folgendes wiedergeben:
Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat.
Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Kreisbürgern frei. Sie können sich auch Kopien erteilen lassen, wofür der Landkreis Kosten erheben kann.