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Kreistag; Informationen zu Sitzungsniederschriften

Über die Verhandlungen des Kreistags sind Niederschriften anzufertigen.

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Sitzungsniederschriften müssen mindestens Folgendes wiedergeben:

  • Tag und Ort der Sitzung,
  • die anwesenden Kreisräte,
  • die behandelten Gegenstände,
  • die Beschlüsse und
  • das Abstimmungsergebnis.

Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat.

Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Kreisbürgern frei. Sie können sich auch Kopien erteilen lassen, wofür der Landkreis Kosten erheben kann.

Stand: 10.07.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration