Logo Bayernportal

Kinder in Mittel- und Förderschulen; Untersuchung

Angebot für Kinder in Mittel- und Förderschulen, eine schulärztliche Untersuchung durch die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) der Landratsämter und kreisfreien Städte zu erhalten.

Für Sie zuständig

Landratsamt Starnberg

Landratsamt Starnberg
Sie können die Behörde auf sichere Weise kontaktieren Sicheres Kontaktformular Um Sie in dringenden Fällen schnell erreichen zu können: geben Sie bitte Ihre Telefonnummer im Nachrichtentext an.

Hausanschrift

Strandbadstr. 2
82319 Starnberg

Postanschrift

82317 Starnberg

Leistungsdetails

Kindern in Mittel- und Förderschulen soll zumindest einmal eine schulärztliche Untersuchung durch die Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten angeboten werden, um physische, psychomotorische, emotionale und soziale Beeinträchtigungen zu erkennen und ggf. Wege zu deren Behebung oder Linderung aufzuzeigen.

Ziel ist es, bei Bedarf eine ärztliche oder heilpädagogische Maßnahme einzuleiten. 

Wenn aus organisatorischen Gründen kein Untersuchungsangebot unterbreitet wird, eine solche Untersuchung von der Schule oder den Personensorgeberechtigten gewünscht wird, können die Personensorgeberechtigten und/oder die Schulleitung einen Untersuchungsantrag beim zuständigen Gesundheitsamt stellen.

keine

Der Untersuchungsantrag kann formlos gestellt werden. Im Antrag sollen die Antragsgründe dargelegt sein.

  • Förderschulen; Anmeldung

    Die Förderschule besuchen Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, der nicht durch andere Schulen erfüllt werden kann. Sie müssen an der Förderschule angemeldet werden.

  • Schuleingangsuntersuchung; Teilnahme
    Alle Kinder sind 2 Jahre vor Einschulung verpflichtet, an der Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen. Ziel ist es, möglichst allen Kindern unabhängig von Migrations- und Sozialstatus aus gesundheitlicher Sicht die gleiche Chance auf einen erfolgreichen Schulstart zu ermöglichen.
  • Schulen; Schulärztliche Beratungen

    Personensorgeberechtigte und Schulleitung können bei der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) um eine schulärztliche Beratung bitten, wenn bei Schülerinnen und Schülern gesundheitlich bedingte Probleme oder gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt werden.

Stand: 12.06.2026
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention