Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in der EU/EWR/Schweiz
Ärztinnen und Ärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die ärztliche Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern ärztlich tätig werden wollen.