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Bauvorhaben; Anzeige des Baubeginns

Sie müssen den Baubeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.

Stadt Rosenheim

III/63 - Bauordnungsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
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und

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Do
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und

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Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie erreichen uns telefonisch unter +49 (0) 8031/365-01 oder per E-Mail an poststelle@rosenheim.de zu den oben angegebenen Öffnungszeiten.

Hausanschrift

Königstr. 24
83022 Rosenheim

Postanschrift

Postfach 1209
83013 Rosenheim