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Bauvorhaben; Anzeige des Baubeginns

Sie müssen den Baubeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.

Stadt Schweinfurt

Bauverfahren

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:30 Uhr - 12:00 Uhr
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und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Johann-Modler-Weg 9
97424 Schweinfurt

Postanschrift

97420 Schweinfurt