Logo Bayernportal

Bauvorhaben; Anzeige des Baubeginns

Sie müssen den Baubeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.

Ansprechpartner - Große Kreisstadt Bad Kissingen

Sachgebiet III-1b Technische Bauaufsicht und Denkmalschutz

Anzahl: 2