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Zahnarzt/Zahnärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in der EU/EWR/Schweiz

Zahnärztinnen und Zahnärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die zahnärztliche Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern zahnärztlich tätig werden wollen.

Ansprechpartner - Regierung von Oberbayern

ZAABY – Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern

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