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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Stadt Miesbach

Straßenverkehrsbehörde

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Rathausplatz 1
83714 Miesbach

Postanschrift

Postfach 29
83711 Miesbach