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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Gemeinde Taufkirchen

Straßenverkehr

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Rathaus allgemein nur mit Termin!

 

Montag und Freitag

von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag

von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr 

und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

 

Bürgerservice (Einwohnermelde-/Pass-/Gewerbeamt)

Mittwoch geschlossen!

 

Hausanschrift

Köglweg 3
82024 Taufkirchen

Postanschrift

Postfach 1155
82018 Taufkirchen