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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Markt Eichendorf

Bauamt (Straßen u. Wege, Verkehr, Gewässer, Abfall)

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 11:45 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 11:45 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 11:45 Uhr
Do
08:00 Uhr - 11:45 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 11:45 Uhr

Hausanschrift

Marktplatz 5
94428 Eichendorf

Postanschrift

Marktplatz 5
94428 Eichendorf