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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Gemeinde Krailling

Verkehrswesen

Öffnungszeiten

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Allgemein

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8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich.

Hausanschrift

Rudolf-von-Hirsch-Straße 1
82152 Krailling

Postanschrift

Postfach 1364
82142 Planegg