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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Gemeinde Haibach

Bauverwaltung

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

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13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
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und

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Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

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Schollstraße 1a
63808 Haibach

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63802 Haibach