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Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 16:00 UhrJeden 2. Donnerstag im Monat:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
St.-Martin-Str. 16
86561 Aresing
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