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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Gemeinde Rückersdorf

Liegenschaftsamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Hauptstr. 20
90607 Rückersdorf

Postanschrift

Hauptstr. 20
90607 Rückersdorf