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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Gemeinde Reichertshausen

Liegenschafts- und Grundstücksverwaltung, Straßen- und Verkehrswesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:15 Uhr - 12:00 Uhr
Do
15:00 Uhr - 19:30 Uhr

Hausanschrift

Pfaffenhofener Str. 2
85293 Reichertshausen

Postanschrift

Pfaffenhofener Str. 2
85293 Reichertshausen