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Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen

Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm

Abt. 6 - Sg. 63 - Straßenverkehrsbehörde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

Annahmeschluss ist 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit

Hausanschrift

Pettenkoferstr. 5
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

Postanschrift

Postfach 1451
85264 Pfaffenhofen a.d.Ilm