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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Gemeinde Zorneding

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
9:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Schulstraße 13
85604 Zorneding

Postanschrift

Schulstraße 13
85604 Zorneding