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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Markt Garmisch-Partenkirchen

Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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und

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Fr
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Hausanschrift

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82467 Garmisch-Partenkirchen

Postanschrift

Postfach 1651
82456 Garmisch-Partenkirchen