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Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
und
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Bamberger Straße 30
95488 Eckersdorf
Bamberger Str. 30
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