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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Gemeinde Litzendorf

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 15:30 Uhr
Di
07:45 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:45 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Am Knock 6
96123 Litzendorf

Postanschrift

Postfach 1141
96121 Litzendorf