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Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Marktstraße 24
97645 Ostheim v.d.Rhön
Postfach 1260
97642 Ostheim v.d.Rhön