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Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

Gemeinde Weitramsdorf

Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vor dem Besuch des Rathauses einen Termin.

Hausanschrift

Ummerstadter Str. 11
96479 Weitramsdorf

Postanschrift

Postfach 1138
96477 Weitramsdorf