Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
85047 Ingolstadt