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Lebt das Kind im Rahmen einer Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Dies erfolgt durch Zahlung eines Pflegegeldes.
Reichenbachstr. 8
83022 Rosenheim
Postfach 1209
83013 Rosenheim