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Vollzeitpflege; Erhalt von Pflegegeld und Beihilfen

Lebt das Kind im Rahmen einer Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Dies erfolgt durch Zahlung eines Pflegegeldes.

Landratsamt Lichtenfels

Sachgebiet 43 Jugend und Familie

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Di
7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
7:45 Uhr - 16:00 Uhr
Do
7:45 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
7:45 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Kronacher Str. 30
96215 Lichtenfels

Postanschrift

Postfach 13 40
96203 Lichtenfels