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Vollzeitpflege; Erhalt von Pflegegeld und Beihilfen

Lebt das Kind im Rahmen einer Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Dies erfolgt durch Zahlung eines Pflegegeldes.

Stadt Straubing

Sozialpädagogischer Dienst

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
Betreten des "Soziale Rathaus" nur mit Termin möglich

Hausanschrift

Am Platzl 31
94315 Straubing

Postanschrift

Postfach 303
94303 Straubing